CO₂-Kosten aufteilen: Das Stufenmodell mit Rechenbeispiel
Die kurze Antwort: Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen nach einem 10-Stufen-Modell (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Maßgeblich ist, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt: unter 12 kg trägt der Mieter alles, ab 52 kg der Vermieter 95 %. Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, darf der Mieter seine Heizkosten um 3 % kürzen.
Die 10 Stufen auf einen Blick
| CO₂-Ausstoß des Gebäudes kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Quelle: Anlage zum CO2KostAufG. Die Idee dahinter: Wer ein schlecht gedämmtes Haus mit alter Heizung vermietet, soll einen größeren Teil der CO₂-Kosten selbst tragen – und dadurch einen Anreiz zum Modernisieren haben.
Welche Zahlen du von der Brennstoffrechnung brauchst
Du musst nichts selbst messen. Der Lieferant von Gas, Heizöl, Fernwärme oder anderem Brennstoff muss nach § 3 CO2KostAufG auf der Rechnung angeben:
- die Brennstoffemissionen der Lieferung in Kilogramm CO₂,
- die CO₂-Kosten als Preisbestandteil,
- den Emissionsfaktor in kg CO₂ pro Kilowattstunde,
- den Energiegehalt der Lieferung in Kilowattstunden.
Für die Aufteilung brauchst du davon nur zwei Werte: die Brennstoffemissionen und die CO₂-Kosten für den Abrechnungszeitraum. Dazu die gesamte Wohnfläche des Gebäudes. Bei Heizöl oder Pellets mit mehreren Lieferungen addierst du die Werte der Lieferungen, die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurden.
In vier Schritten zur Aufteilung
- CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter berechnen: Brennstoffemissionen in kg ÷ gesamte Wohnfläche in m² (§ 5 Abs. 1).
- Stufe ablesen: Mit dem Ergebnis die passende Zeile in der Tabelle oben suchen.
- Vermieteranteil abziehen: CO₂-Kosten × Vermieteranteil – diesen Betrag trägt der Vermieter selbst, er gehört nicht in die Umlage.
- Mieteranteil verteilen: Der Rest wird zusammen mit den übrigen Heizkosten nach dem üblichen Heizkostenschlüssel (50–70 % nach Verbrauch, Rest nach Fläche) auf die Wohnungen verteilt.
Rechenbeispiel: Haus mit vier Wohnungen
Ein Mehrfamilienhaus mit Gaszentralheizung, vier Wohnungen, 400 m² Wohnfläche. Laut Gasrechnung für 2025:
| Brennstoffemissionen | 11.200 kg CO₂ |
| CO₂-Kosten auf der Rechnung | 616,00 € |
| CO₂-Ausstoß pro m²: 11.200 ÷ 400 | 28 kg CO₂/m² → Stufe „27 bis unter 32“ |
| Vermieteranteil 40 %: 616,00 € × 0,40 | 246,40 € – trägt der Vermieter |
| Mieteranteil 60 %: 616,00 € × 0,60 | 369,60 € – geht in die Heizkosten |
Die 369,60 € werden mit den übrigen Heizkosten verteilt. Entfällt auf eine Wohnung zum Beispiel ein Heizkostenanteil von 25 %, trägt sie 92,40 € CO₂-Kosten; ohne Stufenmodell wären es 154,00 € gewesen. Die Beispielzahlen dienen nur der Veranschaulichung – maßgeblich sind immer die Werte auf deiner Rechnung.
Was in der Heizkostenabrechnung stehen muss
Der Vermieter ermittelt den CO₂-Ausstoß im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung (§ 5 Abs. 1) und muss in der Abrechnung zeigen (§ 7 Abs. 3):
- den Anteil des Mieters an den CO₂-Kosten,
- die Einstufung des Gebäudes (CO₂-Ausstoß pro m² und die Stufe),
- die Berechnungsgrundlagen (Brennstoffemissionen, CO₂-Kosten, Wohnfläche).
Fehlen diese Angaben oder die Aufteilung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4). Bei größeren Häusern ist das schnell mehr als der Vermieteranteil selbst. Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen Stufenanteil trägt, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1).
Wie die CO₂-Aufteilung in die gesamte Nebenkostenabrechnung passt, zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nebenkostenabrechnung – und bis wann die fertige Abrechnung beim Mieter sein muss, der Ratgeber zur Abrechnungsfrist.
Sonderfall Gasetagenheizung
Hat der Mieter einen eigenen Gasvertrag – etwa bei einer Gasetagenheizung –, dreht sich die Rolle um: Der Mieter ermittelt den CO₂-Ausstoß seiner Wohnung (§ 5 Abs. 3) und verlangt den Vermieteranteil zurück. Dafür gelten zwei Fristen (§ 6 Abs. 2):
- Der Mieter muss den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten, nachdem sein Lieferant abgerechnet hat, in Textform geltend machen.
- Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach dieser Anzeige erstatten.
Ausnahmen: Denkmalschutz und Erhaltungssatzung
Manche Häuser darf der Vermieter gar nicht wesentlich energetisch verbessern. Dafür sieht § 9 CO2KostAufG eine Entlastung vor:
- Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben – etwa Denkmalschutz, eine Erhaltungssatzung oder eine Pflicht zum Anschluss an ein Wärmenetz – einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes oder der Heizung entgegen, halbiert sich der Vermieteranteil.
- Stehen sie beidem entgegen, entfällt die Aufteilung ganz.
- Der Vermieter muss die Umstände dem Mieter nachweisen.
Für Gewerberäume gilt das Stufenmodell nicht; § 8 CO2KostAufG regelt dort eine eigene Aufteilung.
Die Nebenkostenabrechnung-Vorlage rechnet die CO₂-Aufteilung mit: Du trägst Brennstoffemissionen und CO₂-Kosten von der Rechnung ein, die Vorlage ermittelt die Stufe, zieht den Vermieteranteil ab und verteilt den Rest auf die Wohnungen.
Häufige Fragen
Wie werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?
Bei Wohngebäuden nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG: Je mehr CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt, desto größer der Vermieteranteil – von 0 % unter 12 kg CO₂/m² bis 95 % ab 52 kg CO₂/m².
Wo finde ich die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten?
Auf der Rechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten. Er muss nach § 3 CO2KostAufG die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO₂, die CO₂-Kosten, den Emissionsfaktor und den Energiegehalt angeben.
Was passiert, wenn der Vermieter die CO₂-Kosten nicht aufteilt?
Fehlt die Ermittlung oder die Angabe in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Was gilt bei einer Gasetagenheizung, die der Mieter selbst betreibt?
Dann ermittelt der Mieter den CO₂-Ausstoß seiner Wohnung (§ 5 Abs. 3) und verlangt den Vermieteranteil in Textform zurück – innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Lieferant ihm gegenüber abgerechnet hat. Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach dieser Anzeige erstatten (§ 6 Abs. 2).
Gibt es Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude?
Ja. Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder eine Erhaltungssatzung einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegen, halbiert sich der Vermieteranteil; stehen sie sowohl der Gebäudedämmung als auch der Heizungsmodernisierung entgegen, entfällt die Aufteilung ganz. Der Vermieter muss diese Umstände nachweisen (§ 9).
Gilt das Stufenmodell auch für Gewerberäume?
Nein. Für Nichtwohngebäude regelt § 8 CO2KostAufG eine eigene Aufteilung (derzeit hälftig); Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als 50 % trägt, sind dort unwirksam.
Ich baue die Vorlagen zu diesen Ratgebern selbst — als Entwickler (PHP/Laravel, Python) und als jemand, der über seine Umzugsfirma seit Jahren täglich mit Wohnungsübergaben, Mietverhältnissen und Haushalten in ganz Deutschland zu tun hat. Für die Texte lese ich die geltenden Gesetze und nenne sie beim Paragrafen; Anwalt oder Steuerberater bin ich nicht — wo eine Vorlage an ihre Grenze kommt, steht das ausdrücklich dabei. Mehr über WAEZ HUB
Dieser Ratgeber erklärt den gesetzlichen Rahmen (CO2KostAufG, HeizKV) nach bestem Wissen, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung – im Einzelfall hilft dein Haus- und Grundbesitzerverein oder ein Anwalt.